Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Eulenwieschen

Einleitungsbeschluss:
Der Ortsgemeinderat Winningen hat am 04.02.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Eulenwieschen“ einzuleiten.
Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch aufgestellt. Die Satzung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgestellt.
Der Einleitungsbeschluss vom 04.02.2026 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel der Bebauungsplanaufstellung:
Städtebauliches Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Zufahrt mit 4 Stellplätzen zu einem Anwesen in der Fährstraße.
Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf die Parzellen 99 und 119 im Flur 10 der Gemarkung Winningenmit einer Gesamtgröße von ca. 1.800 qm. In der beigefügten Abbildung ist der Geltungsbereich mit dick gestrichelter Umrandung gekennzeichnet.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erteilt die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel Auskunft. Ansprechpartnerin ist: Agnes Dausner, Tel. 02607/49-323.
Winningen, den 05.03.2026
(Dienstsiegel) gez. Achim Reick, Ortsbürgermeister