Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans

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Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Am Bisholder Weg, 2. Abschnitt“ am 23.12.2025 unanfechtbar geworden ist.

Dies wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Den gesamten Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Bekanntmachung_Unanfechtbarkeit

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