Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Propfreben“

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Propfreben“.

Der vollständige Text  ist in der PDF zu finden.

Bekanntmachung Propfreben

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