Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Propfreben“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Propfreben“.
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