Einsichtnahme des Entwurfes zur Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Winningen für das Haushaltsjahr 2024

Winninger Wappen (Sponheimisches Wappen mit Winninger Schwert)

Gemäß § 97 Abs. 1 GemO liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Winningen für das Haushaltsjahr 2024 ab dem heutigen Bekanntmachungstag bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme durch die Einwohner der Ortsgemeinde Winningen öffentlich aus.

Innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung können durch die Einwohner der Ortsgemeinde Winningen Vorschläge zur Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan oder seiner Anlagen eingereicht werden.

Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf, Zimmer B 207 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, sowie Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr) möglich.

PDF zur Ansicht:

Haushaltssatzung

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Winninger Wappen (Sponheimisches Wappen mit Winninger Schwert)